Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was tun nach einem Sturz oder Unfall?
Grundsätzliches
WARNUNG Gefährdung durch Sturz und Unfall
Durch Sturz, Unfall oder betriebsfremde Kräfte können sicherheitsrelevante Fahrradteile beschädigt sein. Dies kann zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und Sachschäden führen.
Benutzen Sie Ihr Fahrrad nach Sturz, Unfall oder dem Einwirken betriebsfremder Kräfte nicht mehr.
Wenden Sie sich nach einem Sturz oder Unfall umgehend an Ihren Fahrradfachhändler.
Benutzen Sie Ihr Fahrrad erst wieder, wenn es vom Fahrradfachhändler ordnungsgemäß instandgesetzt wurde.

Folgende Fahrradkomponenten müssen Sie nach einem Aufschlag auf harten Untergrund erneuern lassen:
– Lenker
– Lenkervorbau
– Kurbel
– Carbonsattelstütze
– Sattel mit Carbongestell
– Alle anderen Fahrradteile müssen vom Fahrradfachhändler geprüft und ggf. erneuert werden.

HINWEIS:
Bei Fragen nach Stürzen und Unfällen können Sie sich auch an Fahrradsachverständige wenden. In Deutschland erhalten Sie entsprechende Kontaktadressen bei Ihrer nächstgelegenen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Carbonrahmen
WARNUNG Gefährdung durch Sturz und Unfall
Durch Sturz, Unfall oder betriebsfremde Kräfte können Rahmen aus Carbon unsichtbar beschädigt sein. Dies kann zu gefährlichen Fahrsituationen, Stüren, Unfällen und Sachschäden führen.
Lassen Sie Ihren Rahmen von Ihrem autorisierten Fachhändler überprüfen.
Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten lassen Sie Ihren Rahmen an den jeweiligen Hersteller zur Überprüfung senden.

HINWEIS:
Bei Fragen nach Stürzen und Unfällen können Sie sich auch an Fahrradsachverständige wenden. In Deutschland erhalten Sie entsprechende Kontaktadressen bei Ihrer nächstgelegenen Industrie- und Handelskammer (IHK).

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